Entnommen den allg. Geschäftsbedingungen des deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes e.V. (DEHOGA).
1. Der Gastaufnahmevertrag ist zustande gekommen, sobald das Zimmer
bestellt, zugesagt und bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die
Vertragspartner zu dessen Erfüllung.
3. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter
Zimmer. Sollten vereinbarte Zimmer nicht verfügbar sein, so ist der
Hotelier verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder
anderweitig zu bemühen.
4. Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15.°° Uhr am Anreisetag
und bis 11.°° Uhr am Abreisetag zur Verfügung.
5. Sofern nicht eine andere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich
der Hotelier das Recht, bestellte Zimmer nach 18.°° Uhr weiter zu vergeben
(Bitte anrufen, sollte es später werden!!!).
6. Eine Rückvergütung bezahlter aber nicht in Anspruch genommener
Leistungen ist nur eingeschränkt möglich.
7. Rücktritte vom Gastaufnahmevertrag müssen 21 Tage vor Anreise und
in Schriftform vorliegen. Um Ausfälle zu vermeiden, ist der Hotelier nach
Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach
Möglichkeit anderweitig zu vergeben, behält sich jedoch vor, den Zimmer-
preis abzüglich der eingesparten Leistungen ( 30% bei Ü/Frühstück ) in
Rechnung zu stellen. Bei Stornierung von weniger als 1 Tag fallen 80 % (des Zimmerpreises) und bei Nichtantritt 100% als Stornierungsgebühren an, sollte das Zimmer nicht anderweitig vermietet werden können.
8. Mündliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt
worden sind. Gerichtsstand ist Regensburg.
9. Aus Rücksichtnahme auf die anderen Hausgäste ist das Mitbringen von
Haustieren
nur auf Anfrage möglich.
10. Die Reservierungsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages.
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